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Auszug des Allgemeine Bedingungen des Fernsprechdienstes von Belgacom betreffs Einträge in dem Telefonbuch und für die Telefonauskunft

Die integrale Version von 31/08/2010 kann auf einfache Anfrage hin unter der 0800 33 800 erhalten werden oder auf unserer Internetseite www.belgacom.be.

 
Begriffe  
   

Der öffentlichen Nummer:

Die in dem Telefonbuch und/oder in dem Telefonauskunft eingetragene Rufnummer.

Der Geheimnummer :

Rufnummer, die in dem Telefonbuch nicht vermerkt steht und nicht mitgeteilt wird.

Telefonbuch / Datei des Auskunftsdienstes (1407) :

eine Datei, die die Angaben der Telefonteilnehmer enthält und der Öffentlichkeit entweder als Telefonbuch oder als Telefonauskunft zugänglich ist.

 
Telefonbücher und Telefonauskunft  

 

 

19. Die Funktionen der Telefonbuch und der Auskunft 1407 sind folgende: die Rufnummer eines Kunden auf Basis des Namens und der Adresse, die er mitgeteilt hat, wieder finden und/oder auf Basis der Rufnummer den Namen und die Adresse des Kunden wieder finden und/oder auf Basis der beruflichen Tätigkeit die Rufnummer, den Namen und die Adresse des Kunden wieder finden (nur für Selbständige und Unternehmen).

20. Eintragung in die Datei des Auskunftsdienstes (1407) :
Name, Anfangsbuchstabe des Vornamens, Adresse des Anschlusses und Telefonnummer so wie sie von Ihrem Telekombetreiber übermittelt wurde werden kostenlos eingetragen. Bei Selbständigen und Gesellschaften kann die berufliche Tätigkeit ebenfalls eingetragen werden.

21. Eintragung im Telefonbuche:

21.1. Der Kunde kann eine kostenlose Eintragung im Telefonbuch in der Liste der Gemeinde, wo sich der Anschluss befindet, erhalten. Der Kunde, der über mehrere Telefonleitungen in derselben Gemeinde verfügt, hat Anrecht auf einen einzigen kostenlosen Eintrag, in dem jede ihm zugeteilte Rufummer unabhängig von der Art des Anschlusses ein einziges mal vermerkt werden kann. Physische Personen, die mit dem Anschlussinhaber zusammenleben, haben, soweit dieser es schriftlich genehmigt, Anrecht auf einen kostenlosen Eintrag unter ihrem eigenen Namen, und dies gemäß den unter Artikel 21.2 aufgeführten Vorschriften.


21.2. In dem Telefonbuch erscheinen folgende Angaben gebührenfrei: Name, Anfangsbuchstabe des Vornamens, (für Unternehmen: offizielle Bezeichnung), Adresse des Anschlusses und Rufnummer so wie sie von Ihrem Telekombetreiber übermittelt wurde. Wenn der Kunde dies wünscht, kann sein Vorname vollständig ausgeschrieben werden. Sofern sich der Kunde spätestens 6 Monate vor dem Abschlussdatum dem Telefonbuch, in dem der Eintrag aufgenommen wird, nicht gegenteilig geäußert hat, wird der Eintrag in den nächsten Publikation des Telefonbuches stillschweigend übernommen.

21.3. Der Kunde kann bei Belgacom gegen jährliches Entgelt zusätzliche Einträge, informative Angaben, zusätzliche Textzeilen oder Großdruck des Namens beantragen. All diese zahlungspflichtigen Einträge werden automatisch in die nächsten Publikationenen des Telefonbuches übernommen, sofern sich der Kunde spätestens 6 Monate vor dem Abschlussdatum des Bandes, in dem der Eintrag aufgenommen wird, nicht schriftlich gegenteilig geäußert hat. Die Nummer eines Kunden kann ebenfalls im Eintrag eines anderen Kunden aufgenommen werden, ob bereits eingetragen oder nicht im Telefonbuch, und dies ist immer zahlungspflichtig.

21.4. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben, die er Belgacom mitteilt. Um annehmbar zu sein, sind die eventuellen Beschwerden innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung des Telefonbuches schriftlich einzureichen.

21.5. Die Publikation der Telefonbücher erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung.

22. Jede Änderung der für die Identifikation des Kunden bzw. des Anschlusses nötigen Angaben wird schnellstmöglich in die Datenbank des Telefonbuches sowie in die Datei der Telefonauskunft 1407 eingegeben.

23.1. Die Kunden, die nicht wünschen, dass ihre Telefonnummer, Name und Adresse im Telefonbuch oder in die Datei des Auskunftsdienstes 1407 eingetragen werden, können dies kostenlos verweigern, auf unsere Internetseite www.phoneinfo.be. Die Telefonnummer des Kunden ist folglich eine Privatnummer. Der Name und die Adresse von Kunden, die Privatnummern haben, werden gemäß der geltenden Gesetzgebung dem Herausgeber des Telefonbuches nur mitgeteilt, damit ihnen ein Telefonbuch geliefert werden kann.

23.2. Die Kunden, die nicht wünschen, dass ihre Name und Adresse auf der Grundlage ihrer Telefonnummer wiedergefunden werden können, können dies kostenlos verweigern auf unsere Internetseite www.phoneinfo.be. Die Kunden, die nicht wünschen, dass ihre Telefonnummer, Name und Adresse aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit wiedergefunden werden können, können dies kostenlos verweigern auf unsere Internetseite www.phoneinfo.be.

24. Gemäß der geltenden Gesetzgebung teilt Belgacom allen Herausgebern von Telefonbüchern und Anbietern von Telefonauskunftsdiensten die Telefonnummer, Name und Adresse des Kunden, außer wenn dieser eine Privatnummer hat oder diesen Dateien verweigert hat auf unsere Internetseite www.phoneinfo.be. Belgacom kann Dritten gegen Zahlung die Daten zur Verfügung stellen, die der Kunde im Telefonbuch eintragen lässt, außer wenn der Kunde eine Privatnumme hat oder wenn der Kunde dies verweigert hat auf unsere Internetseite www.phoneinfo.be.
 
 
Schutz der Privatsphäre  
   

25. Belgacom nimmt in ihren Dateien Angaben über ihre Kunden auf, (...) Diese Daten können zu folgenden Zwecken bearbeitet werden : (...)- Herstellung und Verteilung der Telefonbücher sowie Lieferung des Telefonauskunftsdienstes; (...)

Die Kunden, die keine kommerziellen Informationen über die Produkte und Dienste von Belgacom erhalten möchten, können dies bei der Kundenberatung von Belgacom mitteilen. (...)

Die Daten, die der Kunde ins Telefonbuch und in die Datei des Auskunftsdienstes eintragen lässt, werden den Herausgebern von Telefonbüchern und den Anbietern von Auskunftsdiensten mitgeteilt.

Der Kunde verfügt über ein Zugangs- und Berichtigungsrecht für die Daten, die ihn betreffen. Hierfür kann der Kunde eine datierte und unterzeichnete Anfrage mit Fotokopie seines Personalausweises an die Rechtsabteilung von Belgacom, Boulevard du Roi Albert II 27 in 1030 Brüssel senden.

26. Wünscht ein Kunde, daß seine Rufnummer nicht im Telefonbuch erscheint und/oder Belgacom keinerlei Auskünfte hierüber erteilt, abgesehen von Anfragen von seiten der Notdienststellen oder wenn das Gesetz sie dazu zwingt, so benachrichtigt er Belgacom davon.

 
 
Pflichten des Kunden  
   

30. Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Kosten werden dem Kunden an der vom Kunden angegebenen Adresse bzw. dem vom Kunden angegebenen Drittzahler in Rechnung gestellt. Die Angabe eines Drittzahlers entbindet den Kunden im Falle ausstehender Zahlungen jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht. (...)

32. Belgacom muß über Änderungen in Bezug auf die Identifikation der Kunden umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

 
 
Beanstandung von Rechnungen  

 

 

57. Bei der Beanstandung einer Rechnung muß der Kunde die betreffende Rubrik und den beanstandeten Betrag angeben.
Die Pflicht zur Zahlung des beanstandeten Betrages wird ausgesetzt, und zwar unabhängig davon, ob die Reklamation an die örtliche Dienststelle oder an den Ombudsdienst geschickt wurde. Der nicht beanstandete Betrag ist innerhalb der normalen Fristen zu zahlen.
Wird die Reklamation von Belgacom zurückgewiesen, ist der strittige Betrag sofort zahlbar. Die für den betreffenden Betrag geltenden Zahlungsfristen werden in dem Schreiben, in dem die Entscheidung von Belgacom bekanntgegeben wird, angegeben.

59. Beschwerden über die in Rechnung gestellten Beträge müssen innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum eingehen, unbeschadet des Beschreiten anderer Rechtswege. Andernfalls können Beschwerden von Belgacom nicht akzeptiert werden.

 
 
Haftpflicht von Belgacom  
   

63. §7. Unbeschadet der oben erwähnten Bestimmungen haftet Belgacom nur bei Täuschung oder grobem Verschulden von seiten Belgacom oder eines ihrer Personalmitglieder. In diesem letzten Fall beschränkt sich ihre Haftpflicht auf den Ersatz vorhersehbahrer, direkter, persönlicher und sicherer Schäden, die der Kunde erlitten hat, mit Ausnahme sämtlicher indirekten oder immateriellen Schäden, wie Zusatzkosten, Verdienstausfall, Gewinnverlust, Verlust an Kunden, Verlust oder Beschädigung von Daten und Verlust an Verträgen.

 
 
Beim Ombudsdienst eingegangene Beschwerden  
   

77. Der Kunde kann sich an den Ombudsdienst wenden, der beim Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation gesetzlich gegründet wurde. (...)

Die eingereichten Beschwerden sind nur dann zulässig, wenn der Kunde beweisen kann, daß er bereits Klage bei Belgacom eingereicht hatte.

 
 
Gerichtsstand  
   

80. Für Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und die Anwendung der Vereinbarung sind ausschließlich die ordentlichen belgischen Gerichte zuständig.

 
 
Anwendbares Recht  
   

81. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen belgischem Recht.

 
 
 
   
Gesetzliche Erwähnungen Besondere Bedingungen Algemeine Bedingungen Updated 15/05/2012