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Begriffe |
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Belgacom: Das autonome öffentliche Unternehmen, Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts, mit Hauptsitz in 1030 Brüssel, Boulevard du Roi Albert II 27, MWSt. BE 0202 239 951, RJP Brüssel.
Telefonbuch: Papier- oder elektronische Version des von Belgacom oder im Auftrag von Belgacom veröffentlichten Telefonbuches, in welchem die der Öffentlichkeit zugänglichen Daten der Kunden eines Telefondienstes in Belgien aufgenommen sind.
Zusätzliche Einträge oder Einträge: Alle Einträge ins Telefonbuch, die Belgacom zusätzlich zu denen anbietet, die vom Gesetz als Teil der gebührenfreien Einträge durch den Universaldienstanbieter der Telefonbücher vorgesehen sind.
Websites: Jede Website von Belgacom, auf der die Einträge erscheinen. Zum Beispiel: www.1207.be, www.1307.be, www.informe.be.
Auftragsbestätigung: Auftragsbestätigung für zusätzliche Einträge ins Telefonbuch.
Inserent: Die natürliche oder juristische Person, die zusätzliche Einträge bestellt und den Vertrag abschließt.
Allgemeine Bedingungen des Telefondienstes: Die in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Belgacom-Diensten erhältlichen allgemeinen Bedingungen des Telefondienstes von Belgacom, die, falls der Inserent für den Telefondienst ebenfalls Kunde bei Belgacom ist, zusätzlich zu den vorliegenden besonderen Bedingungen anwendbar sind, soweit sie mit letzteren kompatibel bleiben.
Vertrag: Der zwischen Belgacom und dem Inserenten abgeschlossene Vertrag, der aus a) den vorliegenden besonderen Bedingungen, b) dem betreffenden Auftragsbestätigung sowie c) den allgemeinen Bedingungen des Telefondienstes besteht, soweit der Inserent für den Telefondienst Kunde bei Belgacom ist und die vorliegenden besonderen Bedingungen nicht davon abweichen. |
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Abschluss des Vertrags |
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Der Inserent benachrichtigt Belgacom von seiner Absicht, einen Eintrag zu bestellen, und teilt ihr alle damit verbundenen Informationen mit.
Belgacom erstellt einen Schwarzweiß-Probeabzug des Eintrags auf Basis der vom Inserenten mitgeteilten Informationen und füllt den Auftragsbestätigung auf Basis der vom Inserenten mitgeteilten Informationen aus, um diesem dann diese Dokumente zuzusenden. Wenn der Inserent mit dem Vorschlag von Belgacom einverstanden ist, sendet er ihr den Auftragsbestätigung unterzeichnet zurück.
Durch Unterzeichnung des Auftragsbestätigungs erklärt der Inserent, den Vertrag zur Kenntnis genommen und angenommen zu haben und die vereinbarten Einträge bei Belgacom endgültig und unwiderruflich bestellt zu haben.
Die Bestellung ist nur dann wirksam und der Vertrag wird nur dann als abgeschlossen betrachtet, nachdem Belgacom den vom Inserenten unterzeichneten Auftragsbestätigung erhalten hat.
Die vorliegenden besonderen Bedingungen bilden zusammen mit dem Auftragsbestätigung die gesamte, zwischen Belgacom und dem Inserenten abgeschlossene Vereinbarung bezüglich der Einträge ins Telefonbuch.
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Pflichten von Belgacom |
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Unter der Voraussetzung, dass sie die Bestellung des Inserenten annimmt, verpflichtet sich Belgacom zur Veröffentlichung der vereinbarten Einträge ins Telefonbuch
- in der elektronischen Version des Telefonbuches, die auf den Websites verfügbar ist. Zur Information: Belgacom bemüht sich, die Einträge innerhalb von zwei Werktagen zu veröffentlichen;
- sofern Belgacom eine Papierversion des Telefonbuches veröffentlicht, in der nächsten Papierausgabe des Telefonbuches nach dem auf www.phoneinfo.be verfügbaren Fertigungsablauf.
Der Inserent erkennt an, dass Belgacom sich in keiner Weise verpflichtet, eine Papierversion des Telefonbuches zu veröffentlichen und/oder zu verteilen. Falls Belgacom eine Papierversion veröffentlicht, erfolgt jedoch die Veröffentlichung der Einträge in dieser Papierausgabe in Schwarzweiß. Die Veröffentlichung der Einträge in der elektronischen Ausgabe des Telefonbuches kann nach dem, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, in Farbe erfolgen.
Die Anordnung der Einträge erfolgt entsprechend den bei Belgacom für die Struktur des Telefonbuches geltenden Regeln. Belgacom behält sich jederzeit das Recht vor, die Anordnung der Rubriken, den Seitenumbruch, das Format, die Farbe und das Layout des Telefonbuches und im Allgemeinen des Inhalts ihrer Websites ohne irgendwelche Entschädigung für den Inserenten zu ändern. Auf jeden Fall erkennt und nimmt der Inserent an, dass die Einträge neben anderen Einträgen von Dritten, insbesondere von Konkurrenten, erscheinen können.
Die Einträge können in anderen Medien von Belgacom und ihrer Partner, die den Inhalt der Websites übernehmen, erscheinen. |
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Haftung bezüglich des Eintrags |
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Der Inserent haftet voll und ganz für die Richtigkeit und die Gesetzmäßigkeit aller Elemente, Informationen, Texte, Abbildungen, Unterscheidungsmerkmale, usw., die er Belgacom zur Realisierung und Veröffentlichung der vereinbarten Einträge mitteilt. Falls er Belgacom in diesem Rahmen Material übermittelt, garantiert der Inserent, dass dieses Material keine Fehler aufweist, die Belgacom Schaden zufügen könnten, und insbesondere virenfrei ist.
Der Inserent sichert Belgacom zu, dass er dazu ermächtigt ist, den vereinbarten Eintrag veröffentlichen zu lassen, und dass dieser Eintrag allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere in Sachen der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten, der Rechtsvorschriften über die Werbung und Handelspraktiken sowie der Rechte von Dritten, insbesondere deren Rechte an geistigem Eigentum.
Wenn Belgacom aus guten Gründen vermutet, dass der Eintrag gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte von Dritten oder ihre allgemeine Handelspolitik verstößt, behält sie sich das Recht vor, den Eintrag nicht zu veröffentlichen oder ihn jederzeit so zu ändern bzw. zu entfernen, wie sie es für angemessen hält, und den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen, ohne dem Inserenten irgendwelche Entschädigung zu schulden. |
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Änderung des Eintrags |
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Der Inserent kann eine Änderung der vereinbarten Einträge beantragen. Belgacom wird sich dann bemühen, die gewünschten Änderungen so schnell wie möglich zu berücksichtigen. Diese Änderungen werden so schnell wie möglich innerhalb von 48 Stunden informationshalber auf den Websites veröffentlicht werden. Im Falle der eventuellen Papierversion des Telefonbuches werden die Änderungen erst in der Ausgabe des nächsten Veröffentlichungszyklus veröffentlicht werden.
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Dauer und Ende des Vertrags |
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Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und wird jedesmal für einen neuen Zeitraum von 1 Jahr stillschweigend verlängert, es sei denn, die Parteien haben sich auf einen anderen Zeitraum ausdrücklich geeinigt.
Der Inserent kann dem Vertrag durch schriftliche Mitteilung mindestens 3 Monate vor Ende der laufenden Vertragsdauer ein Ende setzen.
Demzufolge werden die vereinbarten Einträge automatisch in die nächsten Ausgaben des Telefonbuches übernommen, es sei denn, der Inserent kündigt den Vertrag gemäß dessen Bestimmungen. |
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Zugänglichkeit der Websites |
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Belgacom bemüht sich, die Websites jederzeit zugänglich zu halten, ohne sich jedoch dazu zu verpflichten.
Belgacom haftet auf keinen Fall u.a. für Viren oder Eingriffe durch Dritte, die irgendwelche Elemente ihrer Websites wie z.B. Übertragungsgeschwindigkeit, Darstellung auf dem Bildschirm, usw. beeinflussen können. In diesem Rahmen garantiert Belgacom nicht, dass ein Eintrag jederzeit den vereinbarten Spezifizierungen und Positionen sowie Farbe, Format und Layout entspricht.
Belgacom haftet auf keinen Fall für Unterbrechungen bei ihren Websites aufgrund deren regelmäßigen Wartung.
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Haftpflicht von Belgacom |
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Belgacom haftet nur bei Täuschung oder grobem Verschulden ihrerseits oder seitens eines ihrer Personalmitglieder. Sie haftet auf keinen Fall für solche Schäden wie Verlust an Kunden, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Datenverlust oder -korruption, usw. Falls die Haftung von Belgacom in Frage gestellt wird, erkennen und nehmen die Parteien außer bei gegensätzlicher gesetzlicher Bestimmung an, dass diese Haftung auf die Rückzahlung des Preises für den betreffenden zusätzlichen Eintrag beschränkt wird.
Ist der Inserent außerdem der Meinung, dass Belgacom ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, so muss er dies innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichung des Eintrags per Einschreiben bekanntgeben. Nach Ablauf dieser Frist kann seine Beschwerde die Haftung von Belgacom nicht mehr auslösen.
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Preise, Inrechnungstellung und Zahlung |
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Die Preise für die Einträge werden ohne Mehrwertsteuer angegeben und dem Inserenten vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt. Sie sind auf www.phoneinfo.be erhältlich.
Die von Belgacom erstellte Rechnung wird dem Inserenten oder dem von ihm angegebenen zahlenden Dritten zugesandt. Im Falle eines Inserenten, der über eine oder mehrere bei Belgacom in Betrieb befindlichen Telefonnummern verfügt, werden die Beträge auf die Telefonnummer in Rechnung gestellt werden, die für die Fakturierung gemäß den in den allgemeinen Bedingungen des Telefondienstes vorgesehenen Bestimmungen angegeben wurde. Im Falle eines Inserenten, der über keine bei Belgacom in Betrieb befindliche Telefonnummer verfügt, werden die Beträge auf einer unabhängigen Rechnung fakturiert.
Die von Belgacom in Rechnung gestellten Summen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Die Zahlung hat nur durch Überweisung auf das von Belgacom angegebene Konto unter Angabe der Bezugszeichen zu erfolgen (strukturierte Mitteilung).
Belgacom informiert den Inserenten, der behauptet, seine Rechnung nicht erhalten zu haben, über den zu zahlenden Betrag. Wenn der Inserent es wünscht, wird ihm ein Duplikat der Rechnung zur Verfügung gestellt. Pauschale Verwaltungskosten pro beantragtes Duplikat können bei wiederholten Anforderungen von Duplikaten bzw. bei Anforderung von Duplikaten von Rechnungen, die älter als die drei letzten Rechnungen des Inserenten sind, in Rechnung gestellt werden.
Mahnungen führen zur Berechnung von Pauschalverwaltungskosten.
Bei Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zahlungsfrist wird den Inserent von Rechts wegen in Verzug gesetzt. Im Falle der Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum der Rechnung werden zum gesetzlichen Zinssatz berechnete Verzugszinsen auf den unstrittigen Gesamtbetrag der Rechnung pro Tag geschuldet.
Wenn Belgacom die Beitreibung der Schuldforderung einem Dritten anvertraut, wird dem Inserenten ein zusätzlicher Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.
Bei Nichtzahlung behält sich Belgacom das Recht vor, die Einträge zu entfernen.
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